Rechtsprechung
AG Hamburg, 28.08.2009 - 160 Gs 301/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Messung der Verfassungsmäßigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung ausschließlich an den Garantien des Fernmeldegeheimnisses; Rechtmäßigkeit einer verdeckten Infiltration des Computersystems des Beschuldigten als Begleitmaßnahme im Vorfeld des Primäreingriffs der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2009, 636
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10 Dafür, dass der Gesetzgeber diesen Anwendungsbereich des § 100a StPO trotz seiner erheblichen Verbreitung übersehen haben könnte (so AG Hamburg, Beschl. v. 28.8.2009, 160 Gs 301/09, Rdnr, 22, zitiert nach juris}, bestehen insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch die Verwendung des inhaltlich weitreichenden Begriffs der "Teiekommunikation" in § 100a Abs. 1 StPO eine möglichst umfassende und von den technischen Einzelheiten ihrer Durchführung losgelöste Überwachung ermöglicht werden soll, keine Anhaltspunkte.